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Bürgergeld

Maria Lohheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, äußert sich zum CDU-Konzept für einen Umbau des Bürgergelds.

Sozialvorständin Maria Loheide: "Die Äußerungen der Union zum Bürgergeld entsprechen nicht der Realität und sind populistisch. Das ist verantwortungslos. Die Menschen sind durch die Krisen der letzten Jahre hoch verunsichert. Das nutzen rechtspopulistische Akteure, die auf dem Vormarsch sind. Alle Demokratinnen und Demokraten sind in der Verantwortung, Sicherheit und Vertrauen zu fördern. Es ist gefährlich, sozialstaatliche Hilfen mit Drohungen zu versehen und dabei die Schwächsten in unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel chronisch Kranke, Menschen mit Lese- und Schreibproblemen und Menschen, die im Bildungssystem durchgefallen sind, zu bestrafen. Sachlichkeit, Verantwortung und Klarheit sind in der Sozialpolitik dringend erforderlich. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, haben mit erheblichen Problemen zu kämpfen und benötigen wirksame Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die ständigen Debatten über Sanktionen gehen an der Realität vorbei."

Hintergrund

Das CDU-Papier „Neue Grundsicherung“ der Union enthält Aussagen, die an der Lebensrealität von Bürgergeld-Empfänger:innen vorbei gehen. Es beschreibt mit besserer Vermittlung und Betreuung einerseits Vorhaben, die mit dem Bürgergeld schon umgesetzt sind. Andererseits fordert es schnellere Sanktionen, Aussetzen von Leistungsansprüchen und Zumutbarkeit jeder Arbeit. Kurzum: Das ist kaum etwas anderes als das alte Hartz IV. Viele Argumente der Union gehen an der Realität vorbei. Die Inflation wurde zu einem größeren Teil mit deutlicher Verzögerung und nicht einmal vollständig ausgeglichen – die Union kritisiert vermeintlich übermäßig gestiegene Leistungsansprüche. Sanktionen wurden auf das vom Verfassungsgericht vorgeschriebene Maß begrenzt, weiterhin werden Bedarfe und Mitwirkung geprüft – die Union kritisiert ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Mehr Beratung und Hilfen werden in kleinen Schritten angekündigt – die Union kritisiert, Hilfesuchende müssten nicht mehr aktiv werden.

2019 hat das Bundesverfassungsgericht ein klares Urteil gesprochen: Das Existenzminimum ist besonders geschützt. Dieses Urteil wurde mit dem Bürgergeld umgesetzt. An dieses Urteil wäre jede Bundesregierung gebunden.

Insgesamt ist das Bürgergeld kaum älter als ein Jahr. Viele Jobcenter sind noch mitten in der Umsetzung, die Wirkungen können noch nicht belastbar bewertet werden. Darum sind differenzierte Beiträge zur Diskussion über das Bürgergeld umso nötiger. Dies hat auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in einem neuen Bericht angemahnt.